Baukostenzuschuss (BKZ) bei Gewerbespeichern: Wann er anfällt und wann nicht
Lennart Wittstock

Baukostenzuschuss (BKZ) bei Gewerbespeichern: Wann er anfällt und wann nicht
Lennart Wittstock

Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist in der Batteriebranche ein viel diskutiertes Thema, vor allem rund um große, netzgekoppelte Speicher. Für Gewerbespeicher stellt sich die Frage, inwiefern er dort überhaupt eine Rolle spielt. Die kurze Antwort: Bei den meisten Behind-the-Meter-Projekten in Gewerbe und Industrie (C&I) fällt kein BKZ an, weil die bestellte Anschlussleistung nicht steigt. Relevant wird er erst, wenn der Netzanschluss erweitert werden soll, und das hat streng genommen nicht mit dem Speicher selbst zu tun.
Was der BKZ überhaupt ist
Der BKZ ist eine einmalige Zahlung an den Netzbetreiber, die anfällt, wenn ein neuer Netzanschluss hergestellt oder die bestellte Anschlussleistung erhöht wird. Bemessungsgrundlage ist die vorzuhaltende, also vertraglich reservierte Leistung, nicht der tatsächlich gemessene Bezug. In der Niederspannung regelt das § 11 NAV, oberhalb davon kommt das Leistungspreismodell der Bundesnetzagentur zum Einsatz.
Zwei Dinge sind wichtig: Der BKZ ist nicht dasselbe wie die Kosten für den physischen Netzanschluss (Kabel, Trafo, Schaltfeld), die werden getrennt abgerechnet. Und in der Niederspannung gilt eine Freigrenze: Erst der Teil der Leistungsanforderung oberhalb von 30 kW ist überhaupt BKZ-relevant.
Warum die meisten Gewerbespeicher keinen BKZ auslösen
Der entscheidende Punkt steht fast wörtlich in § 11 Abs. 4 NAV: Ein weiterer BKZ wird erst fällig, wenn die Leistungsanforderung erheblich über das bisherige Maß hinaus erhöht wird. Genau das passiert bei den typischen Anwendungsfällen eines C&I-Speichers aber nicht. In der Praxis dient ein Gewerbespeicher primär der lokalen Optimierung, also der Senkung der Strom- und Netzkosten:
Lastspitzenkappung senkt gezielt die Leistungsspitze (kW) am Netzanschlusspunkt und damit den Leistungspreis der Netzentgelte. Die bezogene Spitze sinkt, sie steigt nicht.
Eigenverbrauchsoptimierung reduziert vor allem den Netzbezug (kWh). Sie zielt nicht gezielt auf die Lastspitze, kann sie aber nebenbei senken und erhöht sie in keinem Fall.
Optimierung dynamischer Stromtarife wird in der Praxis so ausgesteuert, dass keine neuen Lastspitzen entstehen. Eine zusätzliche Spitze würde über den Leistungspreis laufende Kosten verursachen, also genau das, was man eigentlich vermeiden will. Ein sinnvoll konfiguriertes EMS deckelt die Ladeleistung deshalb entsprechend.
Das Ergebnis ist in allen drei Fällen dasselbe: Die bestellte Anschlussleistung bleibt gleich oder die effektive Spitze sinkt sogar, also kein BKZ.
Wann der BKZ doch relevant wird
Zum Thema wird der BKZ erst, wenn der Netzanschluss am Gewerbestandort tatsächlich erweitert werden soll. Das ist vor allem in zwei Fällen so:
Der Speicher soll für Handel und Regelleistung vermarktet werden und dafür mit hoher Leistung aus dem Netz laden und einspeisen, über den Eigenbedarf des Standorts hinaus.
Der Standort braucht durch die Elektrifizierung von Mobilität (E-Lkw, Flotten) oder Prozessen generell mehr Anschlussleistung.
Streng genommen hat der BKZ in beiden Fällen aber nichts mit dem Speicher selbst zu tun, sondern mit der Leistungserweiterung. Der Speicher wird in solchen Projekten nur immer häufiger von Anfang an mitgeplant. Oft ist es sogar umgekehrt: Ein Speicher kann als Puffer dienen, eine teure Anschlusserweiterung vermeiden oder hinauszögern und so BKZ und Netzausbaukosten einsparen.
Fazit
Die BKZ-Frage ist bei Gewerbespeichern weniger eine Frage des Speichers als eine Frage des Netzanschlusses. Solange die bestellte Leistung gleich bleibt, und das ist bei reiner lokaler Optimierung der Fall, bleibt der BKZ außen vor. Wer den Anschluss ohnehin erweitern muss, etwa für Ladeinfrastruktur, kann mit einem Speicher als Puffer sogar prüfen, ob sich die Erweiterung und damit der BKZ ganz vermeiden lässt.
Mit Green Energy Tools lässt sich auf Basis echter Lastgänge vorab simulieren, ob der bestehende Netzanschluss für den geplanten Anwendungsfall ausreicht.
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist in der Batteriebranche ein viel diskutiertes Thema, vor allem rund um große, netzgekoppelte Speicher. Für Gewerbespeicher stellt sich die Frage, inwiefern er dort überhaupt eine Rolle spielt. Die kurze Antwort: Bei den meisten Behind-the-Meter-Projekten in Gewerbe und Industrie (C&I) fällt kein BKZ an, weil die bestellte Anschlussleistung nicht steigt. Relevant wird er erst, wenn der Netzanschluss erweitert werden soll, und das hat streng genommen nicht mit dem Speicher selbst zu tun.
Was der BKZ überhaupt ist
Der BKZ ist eine einmalige Zahlung an den Netzbetreiber, die anfällt, wenn ein neuer Netzanschluss hergestellt oder die bestellte Anschlussleistung erhöht wird. Bemessungsgrundlage ist die vorzuhaltende, also vertraglich reservierte Leistung, nicht der tatsächlich gemessene Bezug. In der Niederspannung regelt das § 11 NAV, oberhalb davon kommt das Leistungspreismodell der Bundesnetzagentur zum Einsatz.
Zwei Dinge sind wichtig: Der BKZ ist nicht dasselbe wie die Kosten für den physischen Netzanschluss (Kabel, Trafo, Schaltfeld), die werden getrennt abgerechnet. Und in der Niederspannung gilt eine Freigrenze: Erst der Teil der Leistungsanforderung oberhalb von 30 kW ist überhaupt BKZ-relevant.
Warum die meisten Gewerbespeicher keinen BKZ auslösen
Der entscheidende Punkt steht fast wörtlich in § 11 Abs. 4 NAV: Ein weiterer BKZ wird erst fällig, wenn die Leistungsanforderung erheblich über das bisherige Maß hinaus erhöht wird. Genau das passiert bei den typischen Anwendungsfällen eines C&I-Speichers aber nicht. In der Praxis dient ein Gewerbespeicher primär der lokalen Optimierung, also der Senkung der Strom- und Netzkosten:
Lastspitzenkappung senkt gezielt die Leistungsspitze (kW) am Netzanschlusspunkt und damit den Leistungspreis der Netzentgelte. Die bezogene Spitze sinkt, sie steigt nicht.
Eigenverbrauchsoptimierung reduziert vor allem den Netzbezug (kWh). Sie zielt nicht gezielt auf die Lastspitze, kann sie aber nebenbei senken und erhöht sie in keinem Fall.
Optimierung dynamischer Stromtarife wird in der Praxis so ausgesteuert, dass keine neuen Lastspitzen entstehen. Eine zusätzliche Spitze würde über den Leistungspreis laufende Kosten verursachen, also genau das, was man eigentlich vermeiden will. Ein sinnvoll konfiguriertes EMS deckelt die Ladeleistung deshalb entsprechend.
Das Ergebnis ist in allen drei Fällen dasselbe: Die bestellte Anschlussleistung bleibt gleich oder die effektive Spitze sinkt sogar, also kein BKZ.
Wann der BKZ doch relevant wird
Zum Thema wird der BKZ erst, wenn der Netzanschluss am Gewerbestandort tatsächlich erweitert werden soll. Das ist vor allem in zwei Fällen so:
Der Speicher soll für Handel und Regelleistung vermarktet werden und dafür mit hoher Leistung aus dem Netz laden und einspeisen, über den Eigenbedarf des Standorts hinaus.
Der Standort braucht durch die Elektrifizierung von Mobilität (E-Lkw, Flotten) oder Prozessen generell mehr Anschlussleistung.
Streng genommen hat der BKZ in beiden Fällen aber nichts mit dem Speicher selbst zu tun, sondern mit der Leistungserweiterung. Der Speicher wird in solchen Projekten nur immer häufiger von Anfang an mitgeplant. Oft ist es sogar umgekehrt: Ein Speicher kann als Puffer dienen, eine teure Anschlusserweiterung vermeiden oder hinauszögern und so BKZ und Netzausbaukosten einsparen.
Fazit
Die BKZ-Frage ist bei Gewerbespeichern weniger eine Frage des Speichers als eine Frage des Netzanschlusses. Solange die bestellte Leistung gleich bleibt, und das ist bei reiner lokaler Optimierung der Fall, bleibt der BKZ außen vor. Wer den Anschluss ohnehin erweitern muss, etwa für Ladeinfrastruktur, kann mit einem Speicher als Puffer sogar prüfen, ob sich die Erweiterung und damit der BKZ ganz vermeiden lässt.
Mit Green Energy Tools lässt sich auf Basis echter Lastgänge vorab simulieren, ob der bestehende Netzanschluss für den geplanten Anwendungsfall ausreicht.


